Ausweg aus der Krise

Es gibt seit dem 22.12.2020 ein neues Gesetz, welches haftungsbeschränkte Unternehmer und Geschäftsführer unbedingt kennen sollten. Das „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG)„, wie es genaugenommen heißt, vereinfacht die Restrukturierungsmaßnahmen für Unternehmen, bevor man zahlungsunfähig wird. Das Gesetz in seiner vollen Ausführung finden Sie hier.

Der §1 ist für alle Unternehmer interessant und sollte unbedingt beachtet werden, denn dort werden Geschäftsleiter per Gesetz in die Pflicht genommen Krisenführerkennung zu betreiben. Eine ähnliche Formulierung gab es bisher nur für Vorstände in Aktiengesellschaften durch das KonTraG.

Der §1 des StaRUG

(1) Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. Berühren die zu ergreifenden Maßnahmen die Zuständigkeiten anderer Organe, wirken die Geschäftsleiter unverzüglich auf deren Befassung hin.

(2) Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne von § 15a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 der Insolvenzordnung gilt Absatz 1 entsprechend für die Geschäftsleiter der zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter.

(3) Weitergehende Pflichten, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, bleiben unberührt.

Fazit

Positiv an dem Gesetz ist, dass es Unternehmern mehr Möglichkeiten gibt, sich im Ernstfall schneller und einfacher zu sanieren. Ein möglicher Nachteil ist die noch nicht geklärte Unternehmerschuld im Insolvenzfall (Stichwort: Insolvenzverschleppung). Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte urteilen, wenn ein Unternehmer nicht nachweisen kann, dass er alles dafür getan, den Fortbestand zu sichern (so wie es in §1 steht).

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